E-Auto-Förderung: Wer jetzt Geld bekommt | Unter Strom – Einfach Elektromobilität | 121 | ADAC



In dieser Folge von „Unter Strom“ geht es um die neue E-Auto-Förderung. Ausführliche Informationen zu diesem Thema findet ihr auch hier:

Marie spricht mit ADAC Juristin Julia Neumeier darüber, wer den Zuschuss bekommen kann, welche Fahrzeuge förderfähig sind und was bei Einkommen, Antrag und Haltedauer zu beachten ist.

Anders als früher spielt jetzt vor allem das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen eine zentrale Rolle. Förderberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Für jedes minderjährige Kind erhöht sie sich um 5.000 Euro, berücksichtigt werden max. zwei. Das Haushaltsjahreseinkommen setzt sich aus den zu versteuernden Einkommen der Personen zusammen, die dauerhaft in einem Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Maßgeblich ist nicht das Brutto- oder Nettogehalt, sondern der Betrag, auf dessen Grundlage das Finanzamt die Einkommensteuer berechnet. Für die Förderung zählt der Durchschnitt aus den beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheiden des Haushalts, die max. drei Kalenderjahre alt sein dürfen.

Gefördert werden nur Neufahrzeuge, sowohl beim Kauf als auch beim Leasing. Gebrauchtwagen und Tageszulassungen sind ausgeschlossen. Für reine Elektroautos sind je nach Einkommen und Zahl der berücksichtigten Kinder 3.000 bis 6.000 Euro möglich. Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender können mit 1.500 bis 4.500 Euro gefördert werden. Voraussetzung ist, dass sie höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fahren können. Diese Regelung gilt aber nur bis zum 01.07.2027, für die Zeit danach arbeitet die Bundesregierung an einer neuen Regel für Plug-In-Hybride und Range Extender.

Der Förderantrag kann erst nach der Zulassung gestellt werden. Das Geld muss daher zunächst selbst vorgestreckt werden. Für den Online-Antrag bei der Förderzentrale Deutschland braucht es ein BundID-Konto und die letzten beiden Steuerbescheide. Sollen minderjährige Kinder berücksichtigt werden, können zusätzlich etwa ein Kindergeldbescheid oder eine Meldebescheinigung nötig sein. Bei Plug-in-Hybriden und Fahrzeugen mit Range Extender muss außerdem das CoC-Dokument vorgelegt werden, das die technischen Fahrzeugdaten enthält. Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Zulassung eingehen.

Welche Einkommen zum Haushalt zählen, hängt von der Wohn- und Lebenssituation ab. Bei Ehepaaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften und in der Regel auch unverheirateten Paaren mit gemeinsamem Hauptwohnsitz werden die Einkommen beider Personen berücksichtigt. In Wohngemeinschaften kann dagegen nur das Einkommen der antragstellenden Person zählen, wenn tatsächlich getrennt gewirtschaftet wird. Erwerbstätige erwachsene Kinder, die noch bei ihren Eltern wohnen, werden bei der Förderung getrennt von den Eltern betrachtet.

Wichtig sind außerdem die formalen Bedingungen: Antragsteller und Fahrzeughalter müssen dieselbe Person sein, pro Person kann ein Fahrzeug gefördert werden und das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden. Wird diese Haltedauer nicht eingehalten, kann die Förderung ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Förderung wird nur ausgezahlt, solange Mittel verfügbar sind. Insgesamt stehen drei Milliarden Euro zur Verfügung. Das Ministerium geht davon aus, dass die Mittel für rund 800.000 Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029 ausreichen.

ADAC Fahrzeugwelt – Leasingangebote:

BAFA – Informationen zur E-Auto-Förderung:
Webseite:
Hotline: 06196 908 1009
E-Mail: elektromobilitaet@bafa.bund.de

Habt ihr die Förderung schon beantragt? Wie fandet ihr den Antrag zur neuen Förderung – verständlich oder zu kompliziert?

Kapitel:
00:00 Willkommen bei „Unter Strom“
00:28 Was ist neu?
01:34 Wer ist förderberechtigt?
02:10 Was zählt zum Haushaltsjahreseinkommen?
03:05 Welche Fahrzeuge werden gefördert?
03:56 So hoch ist die Förderung
04:45 Antragstellung und nötige Nachweise
06:03 Paare, WGs und erwachsene Kinder
07:22 Haltedauer und weitere Fallstricke
08:08 Bis zum nächsten Mal bei „Unter Strom“

#elektroauto #elektromobilität #eauto #adac
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27 Comments

  1. Das soll eine Förderung sein…?
    Überbürokratisch, überreguliert… selbst wenn ich mir Gedanken über ein E-Fahrzeug mache, ich würde diese Förderung nicht in Anspruch nehmen.

  2. Nachweise ohne Einkommensteuererklärung

    Müssen Sie als Rentner keine Einkommensteuererklärung abgeben, können Sie stattdessen eine Rentenbezugsbescheinigung zusammen mit einer Selbsterklärung über eventuelle weitere Einkünfte (wie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen) einreichen. Für die Online-Identifikation wird zudem ein BundID-Konto (z. B. mit dem Online-Personalausweis) benötigt.

  3. Muss man als Renter, der ja bekanntlich über ein geringes Einkommen verfügt, auch die letzten beiden Steuerbescheide mit einreichen? Es gibt ja in Deutschland nur eine max. Rente von 3000€ brutte pro Monat, also max. 36.000€

  4. Es kann doch nicht sein, dass ich als AT-Angestellter mit inzwischen sechsstelligem Jahresbruttoeinkommen mich nach einem Jahreswagen bis 30k umschaue, während Leute, die nicht rechnen können und erst recht nicht die Mittel dafür haben, sich E-Fahrzeuge für weit über 50k finanzieren lassen.

  5. Ich finde diese ganzen Förderprogramme einfach nur asozial. Leute, die 1800 Euro netto verdienen und damit eine Familie ernähren müssen, können von einem Neuwagen noch nicht mal träumen. Müssen aber mit ihren Steuergeldern den Drittwagen von wohlhabenden Schnöseln bezahlen.
    Am schlimmsten und krassesten finde ich die Förderung von "energetischen Sanierungen". Da bezahlt der Geringverdiener, der in einer kleinen Mietwohnung dahinvegetiert, dem auf 240 Quadratmetern im Einfamilienhaus lebenden Millionär die Fußbodenheizung im Gästeklo.
    Das ist einfach nur krank.

  6. Das im Falle eines Diebstahls oder Totalschaden durch Fremdeinwirkung die Förderung zurückgefordert werden kann finde ich absolut jämmerlich.
    Wer denkt sich sowas denn aus. Gerade beim Diebstahl. Da biste doch schon so gestraft das dein Neuwagen weg ist und dann sollst du noch die Förderung zurückzahlen für etwas wofür man garnix kann.

  7. Nein, nicht gut. Es ist Steuergeld was woanders sinnvoller angebracht wäre. Altenheime, Kitas um nur ein paar Beispiele zu nennen. Ich könnte noch mehr aufzählen. Alles was subventioniert wird taugt nichts. Der Markt regelt es ganz alleine.

  8. Was iat wenn man erst seit 2026 verheiratet ist aber nicht dieselbe Adresse hat? In 2024 und 2025 auch nicht verheiratet und einzelveranlagung. Zählt dann nur das jeweilige einzeleinkommen von frau/mann ?

  9. Es ist schön, dass ihr solche Videos macht. Noch schöner wäre es, wenn mal jemand sagen würde dass die "Förderung" nur den Fahrzeugherstellern zugute kommt. Das ist deutlich zu sehen, wenn man sich die Leasingpreise vor der "Förderung" und jetzt anschaut. Wenn man die Förderung in Anspruch nimmt, zahlt man eine ähnlich hohe Leasingrate wie vor ein paar Monaten. Aber das sagt den Interessenten keiner.
    Diese Förderung ist rausgeschmissenes Steuergeld.

  10. Hallo ADAC Team ich schaue auch immer eure Camping Wohnmobil Info Videos sag ich mal was mal toll wäre mal was zu wechseln Reifen sind die besten für Wohnwagen und welchen Unterbodenschutz sollte man beim Wohnwagen benutzen
    Und das könnte ihr doch mit dem Youtuber Denis GoGo 4 Camper machen. So wie das mit den Atreifen mit dem Markus Fan4Van mal eine Anregung an euch ich werde ja in Zukunft Wohnwaagen mit Elektroauto umsteigen besser und günstiger so das wars von mir dem Oli weiter so wir sehen uns im nächsten Video bis dann und Tschüss Daumen hoch der oli

  11. Die Reichen werden wieder gefördert …
    Hey, ihr da oben! Wollt ihr, dass wir auf E-Autos umsteigen? Dann stellt sicher, dass:
    – Mieter einen realistischen Zugang zu Wallboxen haben.
    – Strom billiger wird!

  12. Interessant fand ich die Hinweise zum Thema der Haltedauer. Das die mind. 36 Monate wusste ich soweit, das aber auch mit Rückzahlung der Prämie bei Unfall/Totalschaden oder Diebstahl zu rechnen ist, war mir nicht bewusst. Betroffen bin ich davon nicht, da ich mein E-Auto schon 2025 zugelassen habe und somit eh nicht in den Genuss der Förderung komme.

  13. Danke für die umfangreichen Infos. Was etwas zu kurz gekommen ist: Wird die Förderung auch bis zum Ende für ausländische Fahrzeuge gewährt? Also z.B. für chinesische BEVs….

  14. Oje, ein Jahrzehnt lang fördert man schon den E-Dreck auf Steuerzahlerkosten. Wenn es eine bessere Technologie wäre, müsste sie sich mittlerweile alleine durchsetzen können.

  15. Ich hätte die Förderung für nur 100% Elektrische Fahrzeuge eingeführt. Hybride Fahrzeuge bringen wirklich nicht viel. Und man kann mogeln. Brauche ja nicht zu laden.

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